L E I S T U N G E N


Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der 42 Bundesimmissionsschutzverordnung / BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)

Überprüfung der Anlagen nach § 14

Nach § 14 der 42. BImSchV hat der Betreiber nach der Inbetriebnahme einer Anlage regelmäßig alle 5 Jahre eine Überprüfung des Ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes durchführen zu lassen. Die Überprüfung der Anlagen erfolgt nach den Vorgaben der 42. BimSchV. Die Prüfung beinhaltet  eine Ortsbegehung der gesamten Kühlanlage inklusive aller Hygiene relevanten Komponenten und eine Überprüfung der Dokumentationsvorgaben einschließlich der betriebsinternen Überprüfungen und regelmäßigen Laboruntersuchungen.

für Anlagen, die in Betrieb      erste Überprüfung
gegangen sind vor dem           bis zum
  
19. August 2011                      19. August 2019
19. August 2013                      19. August 2020
19. August 2015                      19. August 2021
19. August 2017                      19. August 2022
Überprüfung auf Zulassung von Ausnahmen nach § 15

Unterstützung und Prüfung auf Befreiung oder Zulassung von Ausnahmen nach § 15 (3) – insbesondere für Nassabscheider – mit fundierter Begründung zur Antragstellung bei der BehördeÜberprüfung der Anlagen nach § 14
Unabhängige Beratung bei der Umsetzung der 42. BimSchV
auf Basis der VDI 2047 2-3

Die Richtlinie der VDI 2047 entspricht dem Stand der Technik bei der Sicherstellung des hygienischen Betriebs von Verdunstungsanlgen und konkretisiert die Pflichten und Maßnahmen der 42.BimSchV
  • neutrale Bewertung des Behandlungskonzepts (Biozid, Stabilisatoren & Korrosionsinhibitoren)
  • Enegieeffizienz und Optimierung
  • Lösungsvorschläge bei Problemstellungen bei Mikrobiologie, Ablagerungen und Korrosion
  • Schulungen Kühlwaserbehndlung & Wasseraufbereitung
  • Unterstüzung bei der Umsetzung der 42. BimSchV (Betriebsinterne-& regelmäßige Laboruntersuchungen Dokumentationspflichten, Meldepflichten,..)
  • vor Ort Messungen und Probennahmen
Hygiene Gefährdungs­beurteilungen

Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-Gefährdungsbeurteilungen entsprechend der VDI 2047. Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist durch den Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, dies hat unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person zu erfolgen. Als hygienisch fachkundige Person entsprechend VDI 2047 Blatt 2, Punkt 9.2 führe ich, gemeinsam mit Ihnen, eine Hygiene-Gefährdungsbeurteilung mit Risikoanalyse und Risikobewertung durch.